Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich Studierende während ihres Studiums bei uns stellen, sei es in Bezug auf das Studium in Erlangen oder allgemein zum Thema Studium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Sollte die Antwort auf Ihre Frage fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberaterin. Sie hilft Ihnen gerne weiter!
Allgemein
An wen muss ich mich wenden, wenn ich Credits und Noten von einer Modulgruppe in eine andere verschieben möchte?
Bitte wenden Sie sich an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis@fau.de). Ihr Studienberater kann keine Änderungen in Ihrer Modul-/Notenübersicht in Campo vornehmen. Das Verschieben von Modulen in eine bestimmte Modulgruppe ist nur möglich, wenn es den Regeln entspricht, die in Ihrem Modulkatalog erläutert sind (siehe dortige Fußnoten).
Ich benötige ein Empfehlungsschreiben (z.B. für eine Stipendienbewerbung, Summer School etc.). Wo und wie kann ich es erhalten?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie keinen Anspruch auf ein Empfehlungsschreiben haben. Unser Lehrpersonal ist sehr beschäftigt und kann frei entscheiden, ob es Ihnen ein Empfehlungsschreiben ausstellen möchte oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Ihnen i.d.R. nur Professor*innen und Juniorprofessor*innen ( = Hochschullehrer*innen) ein Empfehlungsschreiben ausstellen können. Ihr Studienberater oder Doktorand*innen sind nicht befugt, Empfehlungsschreiben auszustellen.
An wen sollte ich mich wegen eines Empfehlungsschreibens wenden?
Es ist nur dann sinnvoll, Professor*innen um ein Empfehlungsschreiben zu bitten, wenn Sie einige Zeit bei ihnen studiert haben (d. h. mehrere, vorzugsweise kleinere Kurse bei ihnen belegt haben) und in diesen Kursen hervorragende Noten (1,0 – 1,3) erzielt haben. Natürlich müssen die Kurse einen Bezug zu dem Fach/Zweck haben, für den Sie das Empfehlungsschreiben benötigen. Idealerweise haben Sie bereits eine persönlichere Beziehung zu Ihrem Professor/Ihrer Professorin, z. B. wenn Sie Ihre Abschlussarbeit bei dieser Person schreiben, sie aus einem aktuell laufenden Seminar kennen oder als studentische Hilfskraft bei ihr arbeiten.
Was muss ich für das Empfehlungsschreiben vorbereiten?
Wenn Sie möchten, dass Ihnen jemand den Gefallen tut, Ihnen ein Empfehlungsschreiben auszustellen, müssen Sie es dieser Person so wenig zeitaufwändig und einfach wie möglich machen. Das bedeutet, dass Sie bereits einen vorformulierten Text über Ihre akademischen Leistungen vorbereiten sollten, den Ihr/e Professor/in leicht für eine offizielle Version des Schreibens anpassen kann. Im Internet finden Sie zahlreiche Muster für Empfehlungsschreiben, die Ihnen als Anregung dienen können. Bitte beachten Sie, dass Empfehlungsschreiben im deutschen Kontext sehr faktenorientiert sind und keine emotionalen Aussagen enthalten dürfen. Schicken Sie diese Textvorlage zusammen mit einer aktuellen Notenübersicht und Ihrem Lebenslauf an den Professor/die Professorin Ihrer Wahl und fragen Sie höflich, ob er/sie bereit ist, Ihnen eine Empfehlung für die Sommerschule X oder das Stipendium Y zu schreiben. Wenn ja, bedanken Sie sich, weil diese Person sich die Zeit genommen hat, Ihnen bei etwas zu helfen, das für sie keinerlei Nutzen hat.
Ich bin im Studiengang Medizintechnik eingeschrieben und schwanger. Welche Auswirkungen hat die Schwangerschaft auf mein Studium?
Um Ihre Sicherheit und die Ihres Kindes während des Studiums zu gewährleisten, müssen Sie die Studierendenverwaltung so bald wie möglich über Ihre Schwangerschaft informieren. Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an ibz-mutterschutz[at]fau.de. Unsere Studienberaterin für schwangere Studentinnen, Frau Susanne Kramarenkoff, wird Sie mit allen notwendigen Informationen versorgen. Dies betrifft z.B. die Art der Lehrveranstaltungen, die Sie belegen dürfen oder nicht belegen sollten (z.B. bestimmte Laborkurse), die Flexibilitäten, die Ihnen in Bezug auf die Studiengestaltung zustehen (Beurlaubung, flexible Prüfungsregelungen) sowie die Unterstützungsleistungen, die die FAU Ihnen anbieten kann (Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Eltern-Kind-Treffs für Studierende usw.).
Ich war bereits während der Covid-Pandemie immatrikuliert. Welche meiner Semester werden nicht als reguläre Semester gezählt?
SS 20, WS 20/21, SS 21 und WS 21/22 wurden offiziell als „Covid-Semester“ deklariert und zählen daher bei der Bewertung Ihrer offiziellen Studiendauer mit Null. Bitte lassen Sie sich nicht verwirren – in der Semesterzahl, die Sie in Ihrer Campo-Übersicht (und auch in Ihrer Immatrikulationsbescheinigung) sehen, werden alle Semester gezählt, aber wenn Sie in den Covid-Semestern studiert haben, können Sie diese von dieser Zahl abziehen. Dies wird auch in den Fußnoten Ihrer Immatrikulationsbescheinigung erklärt.
Beispiel: Wenn Sie Ihr Studium im WS 21/22 begonnen haben und Ihr Campo-Konto 5 Semester anzeigt, können Sie das vorherige Semester abziehen, so dass Sie sich offiziell nur im 4. Semester befinden.
Irgendwie komme ich gerade nicht mit meinem Studium klar. Was kann ich tun?
Die wichtigste Information vorweg: Sie sind nicht allein! Fast alle Studierenden kommen im Laufe ihres Studiums einmal an einen toten Punkt, fühlen sich überwältigt oder wissen nicht, wie sie weitermachen sollen. Die gute Nachricht: Sie können ganz viel selber tun, um sich wieder besser zu fühlen und Erfolgserlebnisse zu haben. U.a. stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wenn es mit dem Lernen nicht optimal klappt oder Sie sich schwer organisieren können : VHB-Kurse „Selbstmanagement im Studium“ sowie „Lernen und Studieren“ (www.vhb.org) mit vielen Strategien, Lern- und Arbeitstechniken.
- Wenn Sie sich gestresst und energielos fühlen: VHB-Kurs „Burnout-Prävention für Studierende“ (www.vhb.org)
- Selbsthilfe-Material für verschiedene psychische Probleme (von unserer Psychologin empfohlen!)
- Wenn Sie eine eingehendere Beratung zu einer persönlichen Krisensituation brauchen: sprechen Sie mit unseren Psycholog*innen!
- Wenn Sie einen sportlichen Ausgleich brauchen: informieren Sie sich über die Angebote des Hochschulsports.
- Wenn Sie sich einsam fühlen und soziale Kontakte knüpfen möchten: treten Sie einer studentischen Hochschulgruppe bei.
…und sprechen Sie mit Ihrer Studienberaterin, Ihren Dozent*innen, Betreuer*innen und Kommiliton*innen! Gemeinsam geht alles besser.
Kann ich zusätzliche Übungen oder Praktika belegen, die zusammen mit einer Vorlesung aus meinem Modulkatalog angeboten werden?
Ja. Alle Vorlesungen können durch zusätzliche Übungen und Praktika ergänzt werden, die von denselben Dozierenden zu der jeweiligen Veranstaltung angeboten werden. Auf diese Weise können Sie den ECTS-Wert der Note erhöhen, die Sie durch das Ablegen der jeweiligen Prüfung erhalten.
Das Prüfungsamt wählt bei der Ausstellung der BA- oder MA-Zertifikate automatisch die besten Leistungen aus der Modulgruppe aus. Die übrigen Leistungen werden nicht auf Ihren Notendurchschnitt angerechnet. Wenn Sie selbst entscheiden wollen, welche Fächer für Ihren Bachelor-/Masterabschluss angerechnet werden sollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses an das Prüfungsamt. Die übrigen Leistungen werden nicht im Zeugnis, sondern in der Notenübersicht unter der Rubrik „Zusatzleistungen“ aufgeführt.
Muss ich mich für meine Kurse anmelden – und wenn ja, wie?
Für die regulären Vorlesungen an der FAU (die den größten Teil Ihres Bachelor- und Master-Studiums ausmachen) müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie sich für eine bestimmte Vorlesung interessieren, gehen Sie einfach zu der in unserem Online-Kursportal Campo angegebenen Zeit in den jeweiligen Hörsaal. Sie können den Besuch der Vorlesung jederzeit abbrechen und müssen niemanden davon in Kenntnis setzen. Da die meisten Dozierenden ihre Lehrveranstaltungen auf der StudOn-Plattform zur Verfügung stellen, müssen Sie sich irgendwann in StudOn für die jeweilige Lehrveranstaltung anmelden – dies ist aber nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Anmeldung. Im Prinzip könnten Sie dem StudOn-Kurs beitreten und die Vorlesung nicht besuchen (oder umgekehrt). Sie können sich später im Semester zur Prüfung anmelden (wann die Prüfungsanmeldung stattfindet, erfahren Sie von Ihrer Studienberatung und den Dozierenden), wobei zu beachten ist, dass der Besuch einer Vorlesung nicht bedeutet, dass Sie sich zur Prüfung anmelden müssen. Sie können sich auch zu einer Prüfung anmelden, ohne die Vorlesung besucht zu haben, aber dann sind Sie natürlich selbst dafür verantwortlich, die Inhalte zu lernen!
Ausnahme: Wenn Sie Online-Vorlesungen der VHB (Virtuelle Hochschule Bayern = E-Learning-Plattform aller bayerischen Hochschulen) besuchen wollen, müssen Sie sich über die Website der VHB für den Kurs anmelden. Wann die Kursanmeldung stattfindet, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vorlesung auf der VHB-Website.
Seminare und Praktika (Laborkurse): Diese Kurse erfordern eine vorherige Anmeldung, da sie eine begrenzte Teilnehmerzahl haben. Bitte schauen Sie bei den Seminaren und Praktika Ihrer Wahl in Campo nach, wann die Anmeldung beginnt und über welchen Kanal (in der Regel über unsere StudOn-Plattform oder in seltenen Fällen per E-Mail an den zuständigen Tutor/Professor usw.) sie erfolgt. Wichtig: Die Anmeldung zu Seminaren und Praktika erfolgt in der Regel mehrere Wochen vor Beginn der eigentlichen Vorlesungszeit (im März bzw. September).
Wie funktioniert das deusche Gesundheitssystem und was muss ich tun, wenn ich einen Arzt brauche?
Generell sollten Sie sich einen Hausarzt/eine Hausärztin in der Nähe Ihres Wohnorts suchen, sobald Sie in Erlangen angekommen sind. Falls Sie aus dem Ausland an die FAU kommen, ist es empfehlenswert, von Ihrem Hausarzt prüfen zu lassen, ob Sie alle notwendigen Impfungen haben, die in Deutschland als Standardimpfungen gelten. Alle diese Impfungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, das heißt, sie sind für Sie kostenlos. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Untersuchungen oder Behandlungen, die Ihr Arzt/Ihre Ärztin vornimmt, ebenfalls kostenlos sind. Wenn Sie ein Rezept für ein Medikament bekommen, müssen Sie nur einen geringen Betrag zuzahlen (5- 10 Euro), wenn Sie das Rezept in der Apotheke einlösen.
Ihr Hausarzt ist normalerweise der erste Arzt, den Sie aufsuchen, wenn Sie krank sind. Er wird Sie untersuchen und kann Ihnen Medikamente verschreiben. Er kommt auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihr Haus nicht verlassen können. Falls nötig, überweist er Sie an einen Spezialisten/eine Spezialistin oder in ein Krankenhaus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer gesetzlichen Versicherung (AOK, TK, Barmer usw.) in der Regel nicht ohne Überweisung Ihres Hausarztes einen Facharzt aufsuchen können. Ausgenommen hiervon sind Zahnärzt*innen, Gynäkolog*innen und Augenärzt*innen, mit denen Sie einen Termin vereinbaren können, ohne vorher Ihren Hausarzt zu konsultieren. Arztpraxen sind in der Regel montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet, oft mit einer kurzen Pause um die Mittagszeit. Mittwochs haben die meisten Praxen nur am Vormittag geöffnet.
Wenn Sie außerhalb der oben genannten Sprechzeiten dringend einen Arzt aufsuchen müssen, Ihr Zustand aber nicht lebensbedrohlich ist, können Sie sich an die Notfallpraxis Erlangen oder eine der Medizinischen Bereitschaftspraxen in Nürnberg wenden. Wenn Sie so krank sind, dass Sie das Haus nicht verlassen können, können Sie die 116 117 anrufen, um einen Arztbesuch bei Ihnen zuhause zu vereinbaren.
Alle genannten Ärzt*innen/medizinischen Einrichtungen können Ihnen eine Bescheinigung Ihrer Prüfungsunfähigkeit ausstellen, falls Sie diese für den Rücktritt von einer Prüfung benötigen.
Wenn Sie selbst oder andere sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden, rufen Sie immer einen Krankenwagen über die Notrufnummer 112. Die Kosten für den Krankenwagen werden von der Krankenkasse der kranken/verletzten Person übernommen. Sie müssen nicht befürchten, dass Sie den Krankenwagen selbst bezahlen müssen.
Wie kann ich E-Mails an von meinem FAUmail-Konto an mein privates E-Mail-Konto weiterleiten?
Bitte loggen Sie sich unter www.idm.fau.de ein und wählen Sie die Kategorie „Self-Service“- „E-Mail“. Klicken Sie auf das Lupensymbol neben Ihrer FAUmail-Adresse und tragen Sie eine private E-Mail-Adresse ein, an die Ihre FAU-Kommunikation weitergeleitet werden soll. Klicken Sie zum Abschluss auf den „Aktualisieren“-Button.
Bachelormodul B8 und alle Master-Modulgruppen (Wahlpflichtmodule)
Ich habe im Wahl(pflicht)bereich eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich dieselbe Prüfung wiederholen oder kann ich auf eine andere Prüfung wechseln?
Sie können Ihre Pflichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) auf eine andere Prüfung aus derselben Modulgruppe mit demselben ECTS-Wert übertragen lassen.
Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.
Bitte kontaktieren Sie während der Prüfungsanmeldephase Frau Jahreis vom Prüfungsamt und teilen Sie ihr Ihren Wechselwunsch mit, damit die Prüfungsanmeldung auf das neue Modul übertragen werden kann.
In beiden Fällen gilt: Sie nehmen Ihren Fehlversuch mit, d.h. nach dem ersten Fehlversuch haben Sie für das Alternativfach nur noch zwei Prüfungsversuche übrig.
Wird ein Modul mit einem höheren ECTS-Wert (z. B. 5) nach dem Fehlversuch durch zwei Module mit einem geringeren ECTS-Wert (2 x 2,5) ausgetauscht, wird der Fehlversuch beiden Modulen angerechnet.
Prüfungsangelegenheiten
Ich habe die erforderlichen ECTS-Punkte für meinen Studiengang bereits erworben. Kann ich trotzdem noch Prüfungen ablegen?
Ja, Sie dürfen freiwillig noch zusätzliche Wahlpflicht- oder Wahlmodule absolvieren, um Ihre Gesamtnote aufzubessern. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erstellt wurde. Die Wiederholung bereits bestandener Module ist dabei ausgeschlossen.
Sie können die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente entweder selbst hinauszögern, indem Sie eine Leistung zurückhalten (z.B. Ihren Praktikumsbericht für das Industriepraktikum im Bachelor oder einen Seminarschein noch nicht einreichen). Wenn in Ihrem Campo-Account schon alle für Ihren Studiengang erforderliche Leistungen eingetragen sind, teilen Sie bitte Ihre Pläne, noch weitere Prüfungen abzulegen, rechtzeitig Frau Jahreis vom Prüfungsamt mit (helga.jahreis@fau.de), damit Ihr Zeugnis nicht vorzeitig erstellt wird. In der Regel erfolgt die Zeugniserstellung etwa 4 Wochen nach Eintragung der letzten erforderliche Leistung in Online Portal-Campo. Danach ist keine Prüfungsablegung mehr möglich.
Ich habe im Wahl(pflicht)bereich eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich dieselbe Prüfung wiederholen oder kann ich auf eine andere Prüfung wechseln?
Sie können Ihre Pflichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) auf eine andere Prüfung aus derselben Modulgruppe mit demselben ECTS-Wert übertragen lassen.
Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.
Bitte kontaktieren Sie während der Prüfungsanmeldephase Frau Jahreis vom Prüfungsamt und teilen Sie ihr Ihren Wechselwunsch mit, damit die Prüfungsanmeldung auf das neue Modul übertragen werden kann.
In beiden Fällen gilt: Sie nehmen Ihren Fehlversuch mit, d.h. nach dem ersten Fehlversuch haben Sie für das Alternativfach nur noch zwei Prüfungsversuche übrig.
Wird ein Modul mit einem höheren ECTS-Wert (z. B. 5) nach dem Fehlversuch durch zwei Module mit einem geringeren ECTS-Wert (2 x 2,5) ausgetauscht, wird der Fehlversuch beiden Modulen angerechnet.
Ich habe mehr ECTS-Credits erworben, als ich benötige. Welche Leistungen zählen in meinen Abschluss?
Das entscheiden Sie!
Wenn Sie sich nicht bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt melden und ihr andere Präferenzen mitteilen, rechnet das Prüfungsamt automatisch die Module mit den besten Noten in Ihre Bachelor- oder Master-Prüfung ein. Die nicht genutzten Leistungen erscheinen nicht im Abschlusszeugnis, werden aber im Transcript of Records in der Rubrik „Zusätzliche Leistungen“ aufgeführt.
Wenn Sie andere Wünsche haben und z.B. bestimmte Module, die Ihnen wichtig sind, trotz schlechterer Noten als Teil Ihres Zeugnisses aufgeführt haben möchten, teilen Sie dies bitte Frau Jahreis mit (helga.jahreis[at]fau.de). Dies kann bis zum Ende Ihres Studiums geschehen, die Mitteilung muss aber erfolgen, bevor die Abschlussdokumente erstellt sind.
Ich habe meine Auflagen aus dem Masterstudium bestanden – was nun?
Bitte warten Sie zunächst, bis die Noten Ihrer Auflagenfächer in Campo eingetragen sind. Anschließend wenden Sie sich per E-Mail an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) und teilen ihr mit, dass Sie Ihre Auflagen bestanden haben. Wichtig: Bitte laden Sie an dieser Stelle auch Ihren Zulassungsbrief hoch, damit Frau Jahreis die Richtigkeit der Auflagen überprüfen kann. Frau Jahreis informiert nach erfolgreicher Überprüfung unsere Studierendenverwaltung, sodass Ihre Auflagen gelöscht werden können und der Fortführung Ihres Studiums im 3. Fachsemester nichts mehr im Wege steht.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre bestandenen Auflagenmodule in M8/Freie Wahl Uni nutzen. Bitte teilen Sie dies Frau Jahreis mit, um die entsprechende Zuordnung in Campo zu veranlassen. Die Einbringung in andere Master-Modulgruppen ist nicht möglich, da es sich bei Auflagen um Veranstaltungen auf Bachelorniveau unseres Medizintechnikstudiums handelt, durch deren Belegung die Qualifikation zu unserem Masterstudium erst erfolgt ist.
Ich möchte ein Modul X in die Modulgruppe Y meiner Leistungsübersicht in Campo verschieben lassen. An wen muss ich mich dafür wenden?
Wenn Sie eine an der FAU abgelegte und bereits in Campo eingetragene Leistung in eine andere Modulgruppe Ihres Studiums verschieben lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de). Ihre Studienberaterin kann Ihre Leistungsübersicht nicht bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass das Verschieben von Modulen nur gemäß der in Ihrem Modulkatalog angegebenen Regeln möglich ist.
Ich möchte mir Leistungen aus einem vorherigen Studium oder Auslandsaufenthalt anerkennen lassen. Was muss ich dafür tun?
Leistungen aus einem anderen Studium (= nicht Medizintechnik and der FAU) können Sie nur in Ihr Medizintechnik-Studium an der FAU einbringen, wenn vorher durch die Anerkennungsbeauftragte für Medizintechnik geprüft wurde, ob die Anerkennung möglich ist.
Um eine Prüfung Ihrer Anerkennungsmöglichkeiten zu beantragen, lesen Sie bitte die hier bereitgestellte Information aufmerksam durch und folgen Sie den angegebenen Schritten: https://www.medizintechnik.studium.fau.de/studierende/anerkennung-von-leistungen/
Ich muss einen wissenschaftlichen Vortrag halten. Wie mache ich das?
Prof. Andreas Maier hat ein sehr hilfreiches Video zum Thema „Gute wissenschaftliche Präsentationen“ veröffentlicht. Sie finden es hier.
Mir steht eine Prüfung im Drittversuch bevor oder ich habe sie im Drittversuch nicht bestanden. Was nun?
Idealerweise sollten Sie sich schon weit vor Ablegung des Drittversuchs an Ihre Studienberatung wenden, um sich optimal vorbereiten zu können und sich vorsorglich über mögliche Studienalternativen zu informieren.
Nutzen Sie bei Nervosität und Prüfungsangst auch unser psychologisches Beratungsangebot!
Wenn Sie sich am Tag der Prüfung prüfungsunfähig fühlen, treten Sie auf jeden Fall unter Vorlage eines Attests beim Prüfungsamt von der Prüfung zurück bzw. brechen Sie die Prüfung ab und suchen Sie einen Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin auf. Es ist nicht möglich, die Prüfung mitzuschreiben und danach rückwirkend Prüfungsunfähigkeit geltend machen (z.B. aufgrund von Krankheit oder persönlichen Krisen). Dies wird vom Prüfungsausschuss nicht akzeptiert.
Bei einem nicht bestandenen letzten Versuch in Ihrer aktuellen Studienrichtung werden Sie aus dem Bachelor- bzw. Masterstudium Medizintechnik exmatrikuliert und sind dauerhaft für eine erneute Aufnahme des Studiengangs gesperrt. Dies gilt auch für die andere(n) Studienrichtung(en), d.h. wenn Sie in einer Studienrichtung einen nicht bestandenen Drittversuch hatten, können Sie nicht in eine andere Studienrichtung wechseln (da sie zu demselben Studiengang gehören, für den Sie dauerhaft gesperrt sind).
Als Bachelor-Student*in können Sie sich im Fall einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ohne Probleme auch noch kurz nach Beginn des neuen Semesters in die meisten anderen Bachelorstudiengänge der Technischen Fakultät umschreiben. Wenn Sie einen anderen technischen Bachelorstudiengang erfolgreich abschließen, besteht die Chance, dass Sie zum Master in unseren Medizintechnikstudiengang zurückkehren können. Bitte lassen Sie sich dazu im Detail von Ihrer Studienberatung beraten.
Wenn Sie im Master studieren und Ihnen ein Drittversuch bevorsteht, ist es sehr empfehlenswert, sich sicherheitshalber parallel zur Prüfungsvorbereitung um eine Zulassung in anderen Masterstudiengängen zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfristen über das Campo-Portal für diesen alternativen Studiengang bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Neben den Studiengängen an der FAU müssen Sie sich unbedingt auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die dortigen Bewerbungsfristen! Staatliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Plan B für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können. Als internationale/r Student/in mit einem Studienvisum müssen Sie die Ausländerbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausländerbehörde einen Studiengangswechsel in der Regel nur einmal zulässt.
WICHTIG für internationale Studierende mit Studienvisum:
Wenn Sie eine Prüfung im Letztversuch nicht bestanden haben, bedeutet dies, dass Sie Ihren Studierendenstatus zum Ende des jeweiligen Semesters verlieren. Wenn Sie keine Zulassung für einen anderen Studiengang haben, in den Sie im Folgesemester wechseln können, sind Sie nicht mehr immatrikuliert und verlieren somit Ihren Studierendenstatus. Wenn Sie sich mit einem Studienvisum in Deutschland aufhalten, wird dieses Visum ungültig. Das bedeutet, dass Sie „illegal“ werden und Deutschland und den Schengen-Raum unter Umständen sofort verlassen müssen. BITTE NEHMEN SIE DIESE ANGELEGENHEIT SEHR ERNST! Sie müssen Ihre örtliche Ausländerbehörde informieren, sobald Sie erfahren, dass Sie Ihren Studierendenstatus verlieren werden. Die Ausländerbehörde wird Sie über die nächsten Schritte informieren. Wenn Sie einen Werkstudentenjob haben, verlieren Sie ihn ebenfalls, sobald Sie nicht mehr als Student/in eingeschrieben sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Studentenwohnheim leben. Bitte informieren Sie die zuständigen Stellen rechtzeitig, um rechtliche Probleme zu vermeiden!
Was können internationale Studierende in dieser Situation sonst noch tun?
Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss mit guten Noten haben, zumindest mittlere Deutschkenntnisse (B1/B2) besitzen und motiviert und offen für andere Optionen sind, können Sie versuchen, einen MINT-Job in Deutschland zu finden und eine Umwandlung Ihres Studienvisums in ein Arbeitsvisum beantragen. Wenn dies ein vorstellbarer Weg für Sie ist, lassen Sie sich bitte so schnell wie möglich von unserem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, Herrn Hümmer (michael.huemmer[at]arbeitsagentur.de), beraten.
Was mache ich mit PDF-Leistungsnachweisen („Scheinen“)?
Manchmal kann eine Kursleistung (z.B. für ein Seminar oder ein Praktikum) nicht über die Campo verbucht werden. In diesem Fall stellt Ihnen Ihr/e Dozent/in eine Bescheinigung in Papierform (einen sog. „Schein“) aus, auf der Ihr Name, der Titel der Lehrveranstaltung, Ihre Note und der ECTS-Wert der Lehrveranstaltung vermerkt sind. Diese Bescheinigung müssen Sie per E-Mail bei Frau Jahreis im Prüfungsamt einreichen, damit sie Ihre Kursleistung in Ihrem Campo-Konto eintragen kann.
Wie funktioniert das Prüfungs- und Benotungssystem an der FAU?
Alle Prüfungen können nur einmal pro Semester abgelegt werden. Sie finden entweder im ersten Prüfungszeitraum (= ersten zwei Wochen der Ferien) oder im zweiten Prüfungszeitraum (= letzten drei Wochen der Ferien – der zweite Prüfungszeitraum fällt teilweise mit dem Beginn des neuen Semesters zusammen) statt. Die Prüfungen werden nur in einem dieser beiden Zeiträume angeboten. Sie müssen sich über das Campo-System zu Prüfungen anmelden. Es ist nur drei Wochen lang während der Vorlesungszeit für die Anmeldung geöffnet. Ihre Dozent*innen und Studienberater*innen werden Ihnen mitteilen, wann die Prüfungsanmeldung beginnt. Der Besuch einer Vorlesung bedeutet nicht, dass Sie die entsprechende Prüfung ablegen müssen oder automatisch dafür angemeldet sind. Sie müssen sich für jede Prüfung, die Sie ablegen wollen, anmelden, sonst können Sie nicht teilnehmen!
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, müssen Sie die Wiederholungsprüfung im folgenden Semester ablegen und sind automatisch dafür angemeldet. Sie haben in der Regel insgesamt drei Versuche für jede Prüfung (Ausnahme: nur ein Jahr, d.h. max. zwei Versuche für Bedingungsfächer).
Wenn Sie sich für einen Erstversuch einer Prüfung angemeldet haben und sich nicht gut vorbereitet fühlen, können Sie Ihre Anmeldung über Ihr Campo-Konto bis 3 Werktage (Mo-Fr) vor dem Prüfungstag rückgängig machen. Nach dieser Frist oder wenn es sich bei der angemeldeten Prüfung um eine obligatorische Wiederholungsprüfung handelt, können Sie Ihre Anmeldung nur mit einem ärztlichen Attest rückgängig machen, das Sie an unsere Prüfungsbeauftragte Frau Jahreis (helga.jahreis@fau.de) schicken müssen.
Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben, können Sie sie nicht wiederholen, um Ihre Note zu verbessern. Nicht bestandene Prüfungsversuche werden nicht in Ihrer endgültigen Notenübersicht oder Ihrem Master-Zeugnis aufgeführt. Alle bestandenen Prüfungen werden in Ihrer Notenübersicht aufgeführt.
Die beste Note im deutschen akademischen System ist 1,0, die schlechteste Note ist 4,0:
Wie gehen unbenotete Leistungen (Studienleistungen, Kürzel ‚SL‘) in meine Bachelor- oder Masterprüfung ein?
Unbenotete Leistungen (= Studienleistungen) innerhalb von Modulen, die auch benotete Leistungen (= Prüfungsleistungen) enthalten, liefern lediglich ECTS-Punkte und erhöhen so das Gewicht, mit dem die Noten in diesem Modul in die Bachelor- oder Masterprüfung eingehen.
Z. B. Bachelor Medizintechnik (FPO 2013):
Modul „Biomedizin und Technik“:
- VL „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ (1,25 ECTS): benotet
- Seminar Krankheitsmechanismen (1,25 ECTS): unbenotet
- Seminar Medizintechnik (2,5 ECTS): unbenotet
Die Note der Klausur zu „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ geht mit dem Gewicht des gesamten Moduls „Biomedizin und Technik“, also 5 ECTS, in die Bachelorprüfung ein, da alle anderen Leistungen des Moduls unbenotet sind.
Wie kann ich mich im Master für Prüfungen aus anderen Studienrichtungen anmelden, die ich in M3 oder M5 nutzen möchte (Verschieberegelung)?
Gemäß der in den Fußnoten Ihres Studienrichtungskataloges beschriebenen Wechselregelung dürfen Sie in Ihre Modulgruppe M3 und M5 im Master jeweils pro Modulgruppe ein Modul mit einem Maximal-Wert von 5 ECTS bzw. zwei Module mit 2,5 ECTS aus den Modulgruppen M2, M3 oder M5 der jeweils nicht von Ihnen gewählten Studienrichtungen oder aus M2, M3 oder M5 Ihrer eigenen Studienrichtung einbringen. Für Prüfungen, die aus den anderen Studienrichtungen stammen, können Sie sich nicht selbst über Campo anmelden.
Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) und teilen Sie ihr mit, in welcher Modulgruppe (M3 oder M5) Sie welche Prüfung (mit Prüfungstitel und Prüfungsnummer) ablegen möchten. Sie wird die Prüfungsanmeldung für Sie vornehmen.
Alternativ können Sie die gewünschte Prüfung auch zunächst im freien Wahlbereich (M8) oder im Flexiblen Budget TechFak (M7) anmelden und später bis zum Ende Ihres Studiums von Frau Jahreis in die gewünschte Modulgruppe verschieben lassen.
Wie kann ich von bereits angemeldeten Prüfungen zurücktreten?
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen nicht für Prüfungen in Auflagenfächern gelten!
- Von einer Prüfung, die Sie zum ersten Mal ablegen, können Sie bis zu drei Arbeitstage (Montag-Freitag, außer an Feiertagen) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal von Prüfungen zurücktreten. Mit dem Rücktritt wird Ihre Anmeldung zur Prüfung storniert und Sie müssen sich im folgenden Semester erneut zur Prüfung anmelden, wenn Sie diese dann ablegen wollen (siehe § 10 ABMPO). Von Wiederholungsprüfungen können Sie nur zurücktreten, wenn Sie triftige Gründe haben, siehe Abschnitt 2.
- Sie können vor jeder Prüfung nach Ablauf der Frist von drei Werktagen zurücktreten, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Zu diesen Gründen gehören Krankheiten, die durch ein ärztliches Attest für den/die Prüfungstag(e) bestätigt werden müssen. Das ärztliche Attest muss eine Beschreibung Ihrer Symptome und eine Diagnose enthalten (genaue Anforderungen für das Attest finden Sie hier, aber jedes ärztliche Attest mit Symptomen und Diagnose ist ausreichend). Ein Scan des ärztlichen Attestes und dieses Formular („Krankmeldung“) müssen umgehend per E-Mail an unser Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) geschickt werden. Danach muss innerhalb von 7 Tagen auch das Originalzeugnis (per Post oder persönlich) nachgereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO).
In begründeten Ausnahmefällen können Sie ebenfalls vor der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie am Tag der Prüfung nicht zur Prüfung erscheinen können oder aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall von Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr), müssen Sie dies unverzüglich dem Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) mitteilen, sonst wird die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen per E-Mail an das Prüfungsamt glaubhaft dargelegt werden (mit Belegen etc.). - Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr ärztliches (oder anderes) Attest vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung einzureichen, kann das Prüfungsamt Ihnen eine Kulanzfrist von spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin einräumen, um das fehlende Dokument nachzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist haben.
- Wenn Sie von einer Prüfung zurücktreten, nachdem die Frist für die Selbstanmeldung abgelaufen ist, werden Sie automatisch für dieselbe Prüfung im Prüfungszeitraum des folgenden Semesters angemeldet.
- Wenn Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie die Prüfung verlassen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Amtsarzt der FAU aufsuchen (siehe § 10 ABMPO). Ein Informationsblatt und eine Liste der Amtsärzte der FAU finden Sie hier.
- Wenn Sie die Prüfung ganz normal absolvieren, bestätigen Sie, dass Sie gesund sind und die Prüfung ablegen können – Sie können nicht nachträglich einen Antrag auf besondere Berücksichtigung stellen (auch nicht mit ärztlichem Attest).
- Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen und dem Prüfungsamt nicht rechtzeitig ein ärztliches (oder anderes) Attest vorlegen, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ihre Prüfenden informiert haben (was bei einem kleineren Kurs mit wenigen Teilnehmern höflich wäre), nicht aber das Prüfungsamt (das Sie informieren müssen).
Wie kommen meine Durchschnittsnoten für die Modulgruppen in Campo zustande (FPO 2009/11 und 2013)?
Wenn Sie nur die für eine Modulgruppe erforderlichen ECTS-Punkte erwerben, gehen die Noten einzelner Module nach ihrem ECTS-Wert gewichtet in die Durchschnittsnote ein. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten:
Beispiel: Flexibles Budget im Masterstudium (10 ECTS):
- Leistung mit 5 ETS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 2,0
Durchschnittsnote: (5 x 1 + 2,5 x 1 + 2,5 x 2) : 10 = 1,25
Die Durchschnittsnote 1,2 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.
Wenn Sie mehr als die für eine Modulgruppe geforderten ECTS erwerben, wählt das Prüfungsamt bei der Zeugniserstellung automatisch die Module mit den besten Noten aus, die notwendig sind, um die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe zu erfüllen. Zusätzliche Module werden nicht mit einberechnet. Das letzte Modul (=das schlechteste der ausgewählten besten) wird ‚abgeschnitten‘, wenn es die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe überschneidet. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten.
Beispiel: Flexibles Budget im Masterstudium (10 ECTS):
- Leistung mit 5 ECTS: Note 2,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
Durchschnittsnote: (2,5 x 2 + 2,5 x 1 + 2,5 x 1 + 2,5 x 1) : 10 = 1,25
Die Durchschnittsnote 1,2 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.
Wenn Sie mehr als die geforderten ECTS-Punkte in einer Modulgruppe abgelegt haben und nicht automatisch die Module mit den jeweils besten Noten angerechnet haben möchten, können Sie dem Prüfungsamt vor der Erstellung Ihres Zeugnisses mitteilen, welche Leistungen in Ihre Bachelor- oder Masterprüfung eingehen sollen.
Von der errechneten Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung wird die zweite Nachkommastelle abgeschnitten (also nicht gerundet).
Wie kommen meine Durchschnittsnoten in Campo zustande (ab FPO 2018)?
Alle benoten Module, die erforderlich sind, um die ECTS-Vorgaben einer Modulgruppe zu erfüllen, gehen nach ihrem ECTS-Wert gewichtet in die Durchschnittsnote für diese Modulgruppe ein. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten:
Beispiel: Modulgruppe M5 im Masterstudium (10 ECTS):
- Leistung mit 5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 7,5 ECTS: Note 2,3
Durchschnittsnote: (5 x 1 + 7,5 x 2,3) : 12,5 = 1,78
Die Durchschnittsnote 1,7 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.
Wenn Sie mehr als die für eine Modulgruppe geforderten ECTS erwerben, wählt das Prüfungsamt bei der Zeugniserstellung automatisch die Module mit den besten Noten aus, die notwendig sind, um die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe zu erfüllen. Zusätzliche Module werden nicht mit einberechnet.
Wenn Sie mehr als die geforderten ECTS-Punkte in einer Modulgruppe abgelegt haben und nicht automatisch die Module mit den jeweils besten Noten angerechnet haben möchten, können Sie dem Prüfungsamt vor der Erstellung Ihres Zeugnisses mitteilen, welche Leistungen in Ihre Bachelor- oder Masterprüfung eingehen sollen.
Von der errechneten Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung wird die zweite Nachkommastelle abgeschnitten (also nicht gerundet), z.B. 2,35 wird zu 2,3.
Wie melde ich mich zu einer Prüfung an, wenn ich sie nicht auf der Campo-Plattform finde?
Zunächst einmal ist die Prüfungsanmeldung nur während des Prüfungsanmeldezeitraums möglich (in der Regel drei Wochen in der Mitte der Vorlesungszeit – Sie werden von Ihren Dozierenden und Ihrer Studienberatung informiert). Für die meisten Ihrer Prüfungen können Sie sich online über unsere Campo-Plattform anmelden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
- Für Kurse, die an der VHB (Virtuelle Hochschule Bayern) von Dozierenden angeboten werden, die nicht Mitglied der FAU sind, können Sie sich nicht über die Campo-Plattform anmelden. Bitte lesen Sie die Kursinformationen auf der VHB-Website. Dort erfahren Sie, ob Sie sich online über die VHB-Website, per E-Mail bei Ihren Dozierenden oder auf eine andere Weise anmelden müssen.
- Für die meisten Kurse außerhalb des Studiengangs Medizintechnik werden Sie sich nicht über den „Studienplaner mit Modulplan“ in Campo anmelden können. Dies gilt vor allem für Lehrveranstaltungen, die Sie innerhalb der Modulgruppen „Flexibles Budget Fakultät für Ingenieurwissenschaften“/M7 und „Freie Wahl Uni/M8“ belegen wollen. Um sich für diese Prüfungen anzumelden, müssen Sie in Campo „Anmeldung zu Wahlfächern“ wählen und die Suchfunktion nutzen. Dies funktioniert am besten, wenn Sie nach dem Prüfungstitel oder der Prüfungsnummer suchen:
- Möglichkeit 1: Suchen Sie nach dem Titel der Prüfung, der in den meisten Fällen identisch oder sehr ähnlich mit dem Titel Ihres Moduls/Kurses ist.
- Möglichkeit 2: Fragen Sie Ihre Dozierenden in der nächsten Vorlesung oder im StudOn-Forum nach der Prüfungsnummer. Bitte vermeiden Sie es, Ihren Dozierenden per E-Mail nach der Prüfungsnummer zu fragen, um sie nicht mit E-Mails zu überhäufen!
- Wenn Sie Ihre Wunschklausur nicht über Option 1 oder 2 finden: Wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberatung.
- Es gibt einige Lehrveranstaltungen, die in den Modulkatalogen der Medizintechnik enthalten sind, aber nicht in der Campo-Prüfungsanmeldung auftauchen. Dies ist vor allem bei Seminaren und Praktika der Fall. Bitte fragen Sie Ihre Dozierenden, wie Sie sich für diese Leistungen anmelden können. Wenn Sie sich persönlich bei ihnen anmelden müssen (also nicht über das Campo-System), stellen sie Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Moduls einen Schein aus, auf dem Ihr Name, der Titel der Veranstaltung, die Anzahl der ECTS-Punkte und Ihre Note vermerkt sind. Bitte senden Sie diesen Schein an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de), damit Ihre Studienleistungen im Campo-System registriert werden können.
Wie viele Versuche habe ich für eine Prüfung?
Für alle regulären Prüfungen (außer Auflagenprüfungen, s.u.) haben Sie maximal 3 Prüfungsversuche. Sie entscheiden, ab wann diese 3 Prüfungsversuche laufen, das Sie entscheiden, wann Sie sich für den Erstversuch via Campo anmelden. Wenn Sie eine Prüfung zum ersten Mal nicht bestehen, werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet (= Zweitversuch). Wenn Sie den Zweitversuch nicht bestehen, werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet (=Drittversuch, d.h. Letztversuch). Wenn Sie einen Drittversuch nicht bestehen, werden Sie zum Folgesemester aus Ihrem Studiengang exmatrikuliert. Wenn Sie an einem Prüfungstermin krank sind und ein ärztliches Attest bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen, zählt die verpasste Prüfung nicht als Fehlversuch.
Für Auflagenprüfungen gibt es eine vom Gesetzgeber vorgegebene, harte 1-Jahres-Frist, die nicht verlängerbar ist. Sie limitiert Ihre Prüfungsversuche auf maximal 2, da Sie in einem Jahr nur maximal 2 Versuche ablegen können. Wenn Sie Ihre Auflagen innerhalb der 1-Jahres-Frist nicht bestehen (unabhängig davon, ob Sie die Prüfungen tatsächlich abgelegt haben oder z.B. krank waren), werden Sie aus Ihrem Studiengang exmatrikuliert.
Studienzeit
Ab wann muss ich einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen?
Bachelor (insgesamt)
Die Regelstudienzeit im Bachelor beträgt insgesamt 6 Fachsemester, die Studienzeit kann aber einfach durch Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags bis auf 8 Fachsemester verlängert werden. Wenn Sie ein 9. Fachsemester (oder höher) benötigen, müssen Sie beim Prüfungsamt der Technischen Fakultät einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen (Formular siehe hier).
Bachelor (GOP)
Die Regelzeit für die Ablegung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) beträgt 2 Fachsemester, die GOP-Frist kann aber einfach durch Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags auf 3 Fachsemester verlängert werden. Im Falle von schwerwiegenden Gründen (Krankheit, etc.) können Sie auch danach noch einen Antrag auf Verlängerung der GOP-Frist stellen (Formular siehe hier).
Master
Die Regelstudienzeit im Master beträgt 4 Fachsemester, die Studienzeit kann aber einfach durch Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags auf 6 Fachsemester verlängert werden. Für ein 7. Fachsemester (oder höher) müssen Sie beim Prüfungsamt der Technischen Fakultät einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen (Formular siehe hier).
Ich habe meine letzte Leistung im Studium absolviert. Werde ich jetzt sofort exmatrikuliert?
Nein, Sie bleiben noch für das gesamte Semester eingeschrieben, in dem Sie Ihre letzte Leistung abgelegt haben. Das gilt auch, wenn Sie schon Ihr Bachelor- oder Masterzeugnis erhalten haben.
Als Semester zählt immer der Zeitraum vom 01.01. bis 30.09. (Sommersemester) bzw. vom 01.10. bis 31.03. (Wintersemester).
Sollten Sie (z.B. aus beruflichen Gründen) eine frühere Exmatrikulation zu einem konkreten Wunschtermin benötigen, wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.
Meine das Studium abschließenden Prüfungen liegen im zweiten Prüfungszeitraum und damit nicht mehr im laufenden Semester. Muss ich mich rückmelden?
Nein, wenn es sich um die letzten Prüfungen Ihres Studiums handelt, müssen Sie sich nicht mehr rückmelden. Sie können die Prüfungen mitschreiben, auch wenn die Prüfungstermine bereits im neuen Semester liegen. Ihre Noten können Sie trotzdem noch in Campo einsehen und auch noch eventuelle Wiederholungsprüfungen mitschreiben.
Was ist die Regelstudienzeit/GOP-Frist in meinem Studiengang?
Bachelor
Die Regelstudienzeit im Bachelor beträgt insgesamt 6 Fachsemester. Ein 7. und 8. Fachsemester für Ihre Studienzeit bekommen Sie ganz automatisch gewährt, indem Sie sich fristgerecht rückmelden.
GOP
Die Regelzeit für die Ablegung der GOP beträgt 2 Fachsemester. Auch die GOP-Frist kann einfach durch Rückmeldung auf das 3. Semester verlängert werden. Im Fall von schwerwiegenden Gründen (Krankheit etc.) können Sie danach noch einen Antrag auf Verlängerung der GOP-Frist stellen (Formular siehe hier).
Master
Die Regelstudienzeit im Master beträgt 4 Fachsemester. Ein 5. und 6. Fachsemester für Ihre Studienzeit erhalten Sie automatisch durch fristgerechte Rückmeldung.
Wenn Sie mehr über Fristverlängerungen oder Verlängerung der Regelstudienzeit wissen wollen, klicken Sie hier.